UNSERE AGB
Geltung und Vertragsabschlüsse
1. Geltung der Bedingungen
Für alle Angebote und Leistungen der Alpha-Parks gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Alpha-Parks nicht an, es sei denn, Alpha-Parks hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Alpha-Parks in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Die Angebote der Alpha-Parks sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn Alpha-Parks die Buchung des Kunden zum Vertragsabschluss (Buchungsanfrage) bestätigt. Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen Alpha-Parks und dem Kunden ist, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Mitarbeiter und sonstige Beauftragte der Alpha-Parks sind soweit sie keine gesetzliche Vertretungsmacht z.B. aufgrund Vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen haben – nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Gebühren für Shuttle- oder Valet-Services zu zahlen.
Mietvertrag, Valet-Service
1. Alpha-Parks bietet Fluggästen des Flughafens Frankfurt am Main die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf dem von Alpha-Parks betriebenen Parkplatz (De-Saint-Exupéry-Straße 4, 60549 Frankfurt am Main/ Dornhofstraße 12a, Neu-Isenburg 63263) gegen Entgelt abzustellen und den von Alpha-Parks eingerichteten Shuttle-Service zum Flughafen Frankfurt am Main und zurück kostenfrei zu nutzen. Die Alpha-Parks ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft am Flughafen ist jedoch nicht Vertragsgegenstand. Daher übernimmt die Alpha-Parks keine Haftung für die rechtzeitige Verbringung der Kunden zum Flughafen Frankfurt. Eine Haftung für Schäden an Gepäckstücken bei Nutzung des Shuttle-Service ist ausgeschlossen.
2. Mit der Annahme einer Stellplatz-Buchungsanfrage durch Alpha-Parks kommt zwischen dem Kunden und Alpha-Parks ein Mietverhältnis zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages. Alpha-Parks übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die von dem Kunden eingebrachten Sachen.
3. Alpha-Parks ist verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz es sein denn es handelt sich um eine Dauermiete so wird dem Kunden ein fester Parkplatz zugewiesen.
4. Alpha-Parks steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). Alpha-Parks kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von Alpha-Parks bleiben hiervon unberührt. Insbesondere ist Alpha-Parks berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit von dem Betriebsgelände von Alpha-Parks auf Kosten des Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen.
5. Alpha-Parks kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges ohne vorherige Zahlung des Rechnungspreises verweigern.
6. Valet-Service: Das Kundenfahrzeug wird durch einen Mitarbeiter von Alpha-Parks am Flughafen-Terminal am vereinbarten Ort entgegengenommen und auf dem Betriebsgelände oder vom Betriebsgelände zum Flughafen an den vereinbarten Ort gebracht. Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher, haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette versehen ist. Andernfalls ist Alpha-Parks berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Zudem wird empfohlen den Ersatzschlüssel des Fahrzeuges mitzunehmen.
Verhalten auf dem Betriebsgelände
1. Auf dem Betriebsgelände der Alpha-Parks gelten die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend. Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat die Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen der Alpha-Parks, der Mitarbeiter der Alpha-Parks und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge zu leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden. Dabei hat der Kunde darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen nicht behindert werden. Soweit dem Kunden der Alpha-Parks ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen wird, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abzustellen. Alpha-Parks ist berechtigt, außerhalb von zugewiesenen Stellplätzen abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Kunden zu entfernen.
2. Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände der Alpha-Parks ohne ausdrückliche Zustimmung der Alpha-Parks, Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter verursacht werden, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Unterlässt er dies, ist Alpha-Parks berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
3. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der Alpha-Parks zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet. Alpha-Parks ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände von Alpha-Parks im Falle drohender Gefahr zu verweigern, und Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen.
4. Der Kunde versichert, dass der Fahrer des Fahrzeugs im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes der Alpha-Parks besitzt. Auf Verlangen der Alpha-Parks, deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen sind Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. Besteht der begründete Verdacht unzureichenden Versicherungsschutzes, ist Alpha-Parks berechtigt, die Vorlage eines geeigneten Nachweises über den Versicherungsschutz zu verlangen. Werden die Vorbezeichneten Dokumente insgesamt oder teilweise nicht vorgelegt, ist Alpha-Parks berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen; in diesen Fällen hat der Kunden keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
5. Das Rauchen auf dem Betriebsgelände von Alpha-Parks ist untersagt. Das Rauchen wird nur auf markierten Flächen gestattet.
Shuttle-Service
1. Zusammen mit der Miete eines Stellplatzes auf dem Betriebsgelände der Alpha-Parks stellt Alpha-Parks für den Kunden ohne Aufpreis einen Shuttle-Service vom Betriebsgelände der Alpha-Parks zum Flughafen Frankfurt am Main und zurück zur Verfügung. Die Kunden verpflichten sich zur angegebenen Zeit am Abfahrtsort zu erscheinen. Verspätungen führen zum Wegfall des Shuttle-Service.
2. Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen werden bis zu Menge und Gewicht, die entsprechend der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften von diesen für die kostenlose Beförderung festgesetzt sind, kostenlos befördert. Alpha-Parks ist zur Beförderung von Übergepäck nur nach gesonderter Vereinbarung verpflichtet. Das Sondergepäck muss bei der Buchung angemeldet werden.
3. In der Regel erfolgt der Shuttle-Service individuell im Hinblick auf die Abflug- und Landezeiten des Kunden. Alpha-Parks behält sich jedoch Sammelbeförderungen vor, auch wenn hierdurch für den Kunden im Einzelfall zumutbare (in der Regel bis zu 30 Minuten) Verzögerungen eintreten. Kurzfristige Änderungen an den Abflug- und Landezeiten müssen vom Kunden angegeben werden. Dabei ist zu beachten das die Alpha-Parks erst schriftlich gegenüber dem Kunden bestätigen muss, ob sie dann ein Shuttle-Service bei veränderten Abflug- und Landezeiten anbieten kann.
4. Die Beförderung zum Flughafen Frankfurt am Main erfolgt in der Regel bis unmittelbar vor die Halle des Terminals, in dem sich der Check-in-Schalter für den Flug des Kunden befindet.
5. Die Abflug- und Landezeiten sind von dem Kunden in der Reservierungsanfrage anzugeben.
6. Der Rücktransport vom Flughafen Frankfurt am Main zum Betriebsgelände der Alpha-Parks erfolgt in der Regel zeitnah. Der Kunde hat Alpha-Parks nach seiner Landung und Abholung des Gepäcks telefonisch zu benachrichtigen.
7. Bei alkoholisierten oder randalierenden Personen ist Alpha-Parks berechtigt, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung eine Beförderung zu verweigern.
8. Auf Wunsch stellt Alpha-Parks Kindersitze zur Verfügung, wenn der Kunde dies sowie die Anzahl bei der Buchungsanfrage angibt und Alpha-Parks entsprechende Reservierung mit der Buchungsannahme bestätigt.
9. Auf dem Parkplatz gelten die Vorschriften der StVO. Alpha-Parks haftet nicht für Schäden, die durch Naturereignisse, höhere Gewalt, andere Mieter oder sonstige Dritte zu verantworten sind.
10. Schlüsselabgabe ist sowohl für den Valet- als auch für den Shuttle-Service erforderlich.
Kfz-Dienstleistungen
1. Alpha-Parks ermöglicht Kunden, die einen Stellplatz auf dem Betriebsgelände der Alpha-Parks mieten, gegen Entgelt die Inanspruchnahme von Kfz-Dienstleistungen sowie Scheibenreparaturservice für die abgestellten Fahrzeuge. Entsprechende Buchungsanfragen von Kunden können in der Regel nur berücksichtigt werden, wenn die Anfrage des Kunden mindestens eine Woche vor Beginn der Einstellzeit erfolgt.
2. Die von dem Kunden gebuchten Kfz-Dienstleistungen werden während der Abstellzeit des Kundenfahrzeugs durchgeführt. Der Kunde hat daher den Fahrzeugschlüssel rechtzeitig auszuhändigen.
Hotelanfragen
Alpha-Parks bietet Kunden, die einen Stellplatz auf dem Betriebsgelände der Alpha-Parks mieten, auf Wunsch die Möglichkeit an, über Alpha-Parks Anfragen zu Übernachtungsmöglichkeiten im Hotel zu stellen. Alpha-Parks übernimmt insoweit jedoch keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, weder im Hinblick auf eine Vermittlungsverpflichtung noch im Hinblick auf einen Beherbergungsvertrag. Etwaige vertragliche Beziehungen bestehen insoweit allein zwischen dem Kunden und Hotel.
Preise und Zahlungsbedingungen
1. Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise an Alpha-Parks zu zahlen.
2. Von Alpha-Parks angegebene Preise verstehen sich als Bruttopreise.
3. Für die von Alpha-Parks angebotenen Parkleistungen gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenen Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen Kalendertagen die Alpha-Parks angebotenen Parkleistungen nur zeitweise nutzt.
4. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind von dem Kunden sofort und ohne Abzug in EURO zu zahlen.
5. Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von Alpha-Parks nicht annimmt, bleibt er vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts an Alpha-Parks verpflichtet.
6. Gegen die Ansprüche von Alpha-Parks kann der Kunde nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von Alpha-Parks anerkannt.
Rücktritt
1. Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt.
2. Der Kunde kann jederzeit bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Fax oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums, an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde an Alpha-Parks das vereinbarte Entgelt in voller Höhe als Schadensersatz zu leisten. Im Tarif „Best Preis“ ist den vereinbarten Preis in voller Höhe zu erstatten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Alpha-Parks kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts.
3. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
Haftung
Alpha-Parks haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Alpha-Parks sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Alpha-Parks beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung von Alpha-Parks bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Sofern mit dem Fahrzeug weitere unbeteiligte Fahrzeuge beschädigt werden gelten für die anderweitig beschädigten Kraftfahrzeuge die gesetzlichen Bestimmungen, somit haftet in diesem Fall die KFZ Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für alle nachkommenden Schäden.
Im Falle eines Unfalls oder Schaden, verursacht durch den Fahrer/ Erfüllungsgehilfen, liegt die Haftung nicht bei der Firma Alpha-Parks, sondern bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die Firma Infiniti Parking ist von jeglicher Haftung entbunden.
Nicht versichert sind, Vandalismus, Unwetterschäden, Reifenschäden oder Schäden durch Luft und Druckverlust jeglicher Reifen, Elektronische oder Technische Schäden, Diebstahl von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Sachbeschädigungen durch Dritte sowie Schäden durch höhere Gewalt, innere und äußere Unruhen, elementare Naturkräfte und Kriegsereignisse.
Gemäß den Bedingungen unserer Vereinbarung, wenn Sie bei der Abholung Ihres Fahrzeugs keine Beanstandungen vorbringen oder unseren Mitarbeitern keine Mängel melden und das Betriebsgelände oder den vereinbarten Auftragsort verlassen, haftet die Firma Alpha-Parks weder für Schäden noch für Verluste, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich des Fahrzeugs.
Eine Haftung der Firma Alpha-Parks für Wertgegenstände, die nicht zur regelmäßigen Fahrzeugausstattung gehören, sind ausgeschlossen.
Alpha-Parks haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, wenn der Kunde keine Fotos am Abholort macht, die den aktuellen Zustand und das Parkdatum dokumentieren, dies gilt für Shuttle-Service und Valet-Service
Mit der Unterschrift des Kunden bei der Fahrzeugrücknahme, bestätigt der Kunde das keine neuen Schäden am Fahrzeug vorhanden sind.
- Alpha-Parks haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Alpha-Parks schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von Alpha-Parks auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.
- Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von Alpha-Parks ausgeschlossen. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Alpha-Parks nicht für Glasschäden am Fahrzeug des Kunden haftet. Kleinere Schäden am Fahrzeug werden vor Abgabe des Fahrzeugs nicht dokumentiert, so dass hier ebenfalls eine Haftung der Alpha-Parks ausgeschlossen ist. Insoweit obliegt es dem Kunden vor Abgabe des Fahrzeuges an die Alpha-Parks kleinere Schäden am Fahrzeug zu dokumentieren (per Foto o.ä.).
- Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von Alpha-Parks verbrachte Fahrzeug verursacht werden.
- Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall im Voraus an Alpha-Parks ab, soweit Alpha-Parks ein Schaden entstanden ist.
- Alpha-Parks haftet zudem nicht für Brandschäden oder Diebstahl des Fahrzeuges während der vereinbarten Parkdauer.
- In keinem Fall haftet Alpha-Parks für vom Fahrer bzw. Kunden auf dem Parkplatzgelände verursachte Unfälle mit Sach- und /oder Personenschäden.
- as Abstellen des Fahrzeuges auf einem der von Alpha-Parks bereitgestellten Parkplätze erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden.
- Für den Verlust von Gegenständen aus dem Fahrzeuginneren und im Kofferraum haftet Alpha-Parks nicht.
- Eine Haftung der Firma Alpha-Parks für Wertgegenstände, die nicht zur regelmäßigen Fahrzeugausstattung gehören, sind ausgeschlossen.
- Alpha-Parks haftet nicht für Gegenstände im Fahrzeug, auch nicht im Valet-Service oder Shuttle-Service.
- Bei Schäden die in der Serviceleistung Hol- und Bring Service (Valet-Parking) am Frankfurt Flughafen getätigt werden, sind bei jeglichen Schadenfällen ausschließlich über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugbesitzer zu agieren.
- Erfolgt die Übergabe im Dunkeln, bei regennasser, oder stark verschmutzter Karosserie, sind spätere Reklamationen von kleinen Kratzern am Lack ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden am Fahrzeug ist auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Haftung für Schäden, die aus einer Besonderheit des Fahrzeugs resultieren, auf die bei der Übergabe nicht hingewiesen wurde, ist ausgeschlossen. Verzichtet der Kunde aus Zeitmangel oder sonstigen Gründen auf eine Inaugenscheinnahme mit dem Abholer der Alpha-Parks, sind spätere Reklamationen oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
- Alpha-Parks behält sich das Recht vor nach einer Überbuchung die Fahrzeuge auf einen Nebenparkplatz oder öffentlichen Parkplatz zu stellen und dort während der Mietdauer abzustellen.
Ebenso darf der Parkplatzbetreiber Alpha-Parks die Reservierungen jederzeit stornieren, auch bereits bezahlte Parkplätze dürfen vom Anbieter Alpha-Parks jederzeit storniert werden.
Rücktritt des Vertrags, Rücktritt einer Parkplatzreservierung.
Alpha-Parks behält sich das Recht vor, Kunden nach Ermessen des Auftragsvolums bei einer Überlastung jederzeit auch nach einer erfolgreichen Buchung vom Vertrag bzw. von der Parkplatzreservierung zurück zu treten.
Alpha-Parks verpflichtet sich nicht nach einer Buchung, sowie nach einer Online Bezahlung den Vertrag vor Ort anzunehmen, die Parkplatzreservierung kann jederzeit zurück gezogen bzw. abgelehnt werden.
Herausgabe des Fahrzeugs
Eine Herausgabe des Fahrzeugs an den Auftraggeber oder Berechtigten erfolgt erst nach einer Entrichtung der Vergütung. Die Vergütung kann nur in Bar entrichtet werden. Die Herausgabe an Dritte erfolgt nur nach Vorlage einer vom Auftraggeber oder Berechtigten ausgestellten Vollmacht und eine entsprechende Legitimation (Personalausweis/Reisepass).
Datenerhebung
1. Die Verwendung Ihrer Daten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen.
2. Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne dass für den Widerspruch andere als Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
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Fehlerhafte Fahrzeugabgabe
Wird das Fahrzeug bei einem anderen Anbieter abgebeben, obwohl eine Buchungsbestätigung von Alpha-Parks vorliegt übernimmt Alpha-Parks keine Haftung für das zurück bringen des Fahrzeugs oder für etwaige entstandene Schäden oder Vermögensschäden, dies gilt für Valet-Shuttle Service.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Regelung, ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die jeweilige gesetzliche Regelung, die dem Regelungsziel der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Alpha-Parks in Frankfurt am Main, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.
3. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Valet-Parking
Mehr als 100 Parkplätze
Video-Überwachung
Hol- und Bringservice
Shuttle-Service
Fahrzeug-Aufbereitung
Abhol-Service
24-Stunden-Service
Alpha-Parks – Valet-Parking-Service
Am Flughafen 12, 5th Floor
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Telefon: +49(0)176 21371402
E-Mail: info@alpha-parks.de
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